Verwaltungsgerichtshof 88/18/0053

88/18/0053Verwaltungsgerichtshof25.04.1988

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988180053.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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