Verwaltungsgerichtshof 88/18/0046

88/18/0046Verwaltungsgerichtshof08.04.1988

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Begründung Begründungsmangel Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Anforderung an ein Gutachten Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Gutachten Überprüfung durch VwGH Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988180046.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.