Verwaltungsgerichtshof 88/18/0040

88/18/0040Verwaltungsgerichtshof08.04.1988

Regest

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988180040.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.750, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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