Verwaltungsgerichtshof 88/18/0004

88/18/0004Verwaltungsgerichtshof22.01.1988

Regest

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare Bevollmächtigung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Verbesserungsauftrag Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiten eines unbefugten Vertreters Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Berufung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Rechtsmittel Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/18/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.01.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988180004.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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