Verwaltungsgerichtshof 88/17/0169

88/17/0169Verwaltungsgerichtshof30.07.1992

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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