Verwaltungsgerichtshof 88/17/0154

88/17/0154Verwaltungsgerichtshof20.01.1989

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge des Beschwerdeführers und des Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch auf Anspruch von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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