Verwaltungsgerichtshof 88/17/0146

88/17/0146Verwaltungsgerichtshof23.09.1988

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1988

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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