Verwaltungsgerichtshof 88/17/0123

88/17/0123Verwaltungsgerichtshof09.06.1989

Regest

Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1989

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.