Verwaltungsgerichtshof 88/17/0096

88/17/0096Verwaltungsgerichtshof25.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0096

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.07.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat den Beschwerdeführern zu 1.), 2.),

3. ) und 4.) Aufwendungen in der Höhe von je S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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