Verwaltungsgerichtshof 88/17/0060

88/17/0060Verwaltungsgerichtshof09.03.1990

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bundesland Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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