Verwaltungsgerichtshof 88/17/0036

88/17/0036Verwaltungsgerichtshof27.02.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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