Verwaltungsgerichtshof 88/17/0034

88/17/0034Verwaltungsgerichtshof27.05.1992

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wertpapier Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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