Verwaltungsgerichtshof 88/17/0026

88/17/0026Verwaltungsgerichtshof23.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/17/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.12.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.