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88/17/0013•Verwaltungsgerichtshof 88/17/0013
88/17/0013Verwaltungsgerichtshof23.05.1991
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Straßenwesen
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bundesland Steiermark zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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