Verwaltungsgerichtshof 88/16/0231

88/16/0231Verwaltungsgerichtshof25.09.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/16/0231

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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