Verwaltungsgerichtshof 88/16/0116

88/16/0116Verwaltungsgerichtshof22.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/16/0116

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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