Verwaltungsgerichtshof 88/16/0062

88/16/0062Verwaltungsgerichtshof26.01.1989

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/16/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von, und zwar die Erstbeschwerdeführerin S 2.760,-- und der Zweitbeschwerdeführer S 2.300,--, je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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