Verwaltungsgerichtshof 88/16/0022

88/16/0022Verwaltungsgerichtshof07.09.1989

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 bürgerlich-rechtliche Schenkung freigebige Zuwendung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 bürgerlich-rechtliche Schenkung freigebige Zuwendung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Unterhalt Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 freiwillige Leistung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/16/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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