Verwaltungsgerichtshof 88/15/0176

88/15/0176Verwaltungsgerichtshof25.06.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 10.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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