Verwaltungsgerichtshof 88/15/0172

88/15/0172Verwaltungsgerichtshof08.04.1991

Regest

Kugelmugel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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