Verwaltungsgerichtshof 88/15/0171

88/15/0171Verwaltungsgerichtshof21.05.1990

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0171

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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