Verwaltungsgerichtshof 88/15/0135

88/15/0135Verwaltungsgerichtshof27.08.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1990

Spruch

  1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Beschwerdeführers P eingestellt

  2. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer, ausgenommen der unter Punkt 1) genannte Beschwerdeführer, haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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