Verwaltungsgerichtshof 88/15/0060

88/15/0060Verwaltungsgerichtshof25.06.1990

Regest

Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 21.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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