Verwaltungsgerichtshof 88/15/0047

88/15/0047Verwaltungsgerichtshof08.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.960,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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