Verwaltungsgerichtshof 88/15/0040

88/15/0040Verwaltungsgerichtshof16.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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