Verwaltungsgerichtshof 88/15/0038

88/15/0038Verwaltungsgerichtshof21.05.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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