Verwaltungsgerichtshof 88/14/0223

88/14/0223Verwaltungsgerichtshof07.11.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/14/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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