Verwaltungsgerichtshof 88/14/0080

88/14/0080Verwaltungsgerichtshof02.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/14/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.496,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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