Verwaltungsgerichtshof 88/14/0058

88/14/0058Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Betriebsvermögen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/14/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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