Verwaltungsgerichtshof 88/13/0241

88/13/0241Verwaltungsgerichtshof07.02.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0241

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.02.1990

Spruch

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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