Verwaltungsgerichtshof 88/13/0225

88/13/0225Verwaltungsgerichtshof18.01.1989

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung und öffentliche Verwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1989

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

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