Verwaltungsgerichtshof 88/13/0196

88/13/0196Verwaltungsgerichtshof22.03.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0196

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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