Verwaltungsgerichtshof 88/13/0180

88/13/0180Verwaltungsgerichtshof18.10.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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