Verwaltungsgerichtshof 88/13/0150

88/13/0150Verwaltungsgerichtshof05.08.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,--binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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