Verwaltungsgerichtshof 88/13/0121

88/13/0121Verwaltungsgerichtshof09.10.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er Einkommensteuer für die Jahre 1978 und 1979 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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