Verwaltungsgerichtshof 88/13/0073

88/13/0073Verwaltungsgerichtshof25.01.1989

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Fehlinvestition

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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