Verwaltungsgerichtshof 88/13/0049

88/13/0049Verwaltungsgerichtshof08.02.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.02.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988130049.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 9.930,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das jeweile Mehrbegehren wird in beiden Beschwerdefällen abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.