Verwaltungsgerichtshof 88/13/0002

88/13/0002Verwaltungsgerichtshof05.08.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/13/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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