Verwaltungsgerichtshof 88/12/0123

88/12/0123Verwaltungsgerichtshof24.06.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/12/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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