Verwaltungsgerichtshof 88/12/0085

88/12/0085Verwaltungsgerichtshof20.05.1992

Regest

Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/12/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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