Verwaltungsgerichtshof 88/12/0027

88/12/0027Verwaltungsgerichtshof27.09.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/12/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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