Verwaltungsgerichtshof 88/11/0199

88/11/0199Verwaltungsgerichtshof24.01.1989

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/11/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.