Verwaltungsgerichtshof 88/11/0193

88/11/0193Verwaltungsgerichtshof03.03.1989

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/11/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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