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88/11/0083•Verwaltungsgerichtshof 88/11/0083
88/11/0083Verwaltungsgerichtshof25.04.1989
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigengutachten Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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