Verwaltungsgerichtshof 88/11/0080

88/11/0080Verwaltungsgerichtshof14.06.1988

Regest

Ausfertigung mittels EDV Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/11/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.06.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988110080.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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