Verwaltungsgerichtshof 88/11/0048

88/11/0048Verwaltungsgerichtshof31.05.1988

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/11/0048

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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