Verwaltungsgerichtshof 88/11/0036

88/11/0036Verwaltungsgerichtshof03.03.1989

Regest

rechtswidrig gewonnener Beweis Grundsatz der Unbeschränktheit Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/11/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988110036.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.