Verwaltungsgerichtshof 88/11/0012

88/11/0012Verwaltungsgerichtshof17.05.1988

Regest

Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/11/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1988

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Verfahrenskosten wird abgewiesen.

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