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88/11/0012•Verwaltungsgerichtshof 88/11/0012
88/11/0012Verwaltungsgerichtshof17.05.1988
Eintritt und Umfang der Rechtswirkungen von Entscheidungen nach AVG §68 Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung von Verfahrenskosten wird abgewiesen.
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