Verwaltungsgerichtshof 88/11/0008

88/11/0008Verwaltungsgerichtshof03.05.1988

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/11/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988110008.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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