Verwaltungsgerichtshof 88/10/0194

88/10/0194Verwaltungsgerichtshof09.07.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/10/0194

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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